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Zur Teilnahme am Spielbetrieb benötigt ein Spieler ab der F-Jugend einen gültigen Spielerpass. Dieser Spielerpass wird vom BFV (Bayerischer Fußball Verband) ausgestellt. Für die Ausstellung / Umschreibung der Spielerpässe verlangt der BFV eine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr wird vom Verein übernommen.

 


ACHTUNG! Eine Beantragung des Spielerpasses erfolgt erst, wenn alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen.


 

Welche Formulare werden benötigt?

 

Erstausstellung – Deutsche Staatsangehörigkeit (bis 17 Jahre)

 

Erstausstellung – KEINE deutsche Staatsangehörigkeit (bis 10 Jahre)

 

Erstausstellung – KEINE deutsche Staatsangehörigkeit (10 - 17 Jahre)


Vereinswechsel

 

 

   

In Arbeit

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