Was ist Rehasport?

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist ein ärztlich verordnetes Gesundheitstraining für Menschen, die von einer körperlichen Behinderung bzw. Einschränkung betroffen sind. Er ergänzt die ärztliche Behandlung durch Bewegung, anstelle von Medikamenten. Ziel ist es, Patienten wieder dauerhaft in das Arbeitsleben bzw. in die Gesellschaft einzugliedern.

 Bildquelle dieser Seite: www.freepik.com

Herzsport beim ETSV 09 Landshut - Freie Plätze für alle Herzsportgruppen 

Körperliche Aktivität ist gut für das Herz, den Stoffwechsel und das allgemeine Wohlbefinden. Wer nicht gerne auf Dauer allein etwas für sich tun will, findet in einer Herzsportgruppe Bewegungsangebote mit Gleichgesinnten unter fachkundiger Anleitung von den Übungsleiter*innen. In einer Gruppe macht Sport mehr Freude und angepasste Bewegung gehört zu den wirkungsvollsten Methoden, um etwas für die Gesundheit zu tun. Keine Angst nach einem Infarkt, implantierten Herzschrittmacher oder Defibrillator. Es ist oftmals schwierig, sich wieder ins Leben einzufinden, sich Bewegung zuzutrauen. Hier kann der Sport mit Verordnung ein Wiedereinstieg sein.

Der Hausarzt oder Facharzt verordnet dem Patienten Herzsport auf „Formular 56“.  Bitte aktiv den Arzt ansprechen. Der Patient legt das von ihm unterschriebene Formular seiner Krankenkasse zur Genehmigung vor. Mit dem genehmigten Formular und allen weiteren Unterlagen, unter anderem ein EKG, geht der Patient zum Herzsport und übergibt diese den qualifizierten Übungsleitern*innen. Die regelmäßig anwesenden Ärzte nehmen zusammen mit den Übungsleitern und Übungsleiterinnen der Sportstunden, entsprechend der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Patienten die Einteilung in die jeweilige Sportgruppe vor. Es gibt drei Gruppen, mit unterschiedlichen Anforderungsgraden, für weniger belastbare bis hin zu „fitteren“ Herzpatienten.

Die Herzsportgruppen des ETSV 09 Landshut treffen sich jeden Donnerstag in der Turnhalle des Hans-Leinberger Gymnasiums, Jürgen-Schumann-Str. 20.  Jeder Gruppe steht ein großer Teil der Halle zur Verfügung. Mit und ohne Handgeräte.  In allen Übungs- und Trainingsstunden der Übungsleiter/-innen, Tina Hönig, Karl-Heinz Krüger und Claudia Käsbauer sind wieder Plätze frei.  Individuell werden hier die Übungen ausgesucht. Interessierte, die gerne teilnehmen möchten, wenden sich bitte an Claudia Käsbauer 0871/798 11 

Eine Verordnung bzw. Rezept für Rehabilitationssport (und Funktionstraining) erhalten Patienten mit einer Körperbehinderung. Die Diagnose ist oftmals eine Schädigung am Stütz- und Bewegungsapparat oder Erkrankungen, welche die körperlichen Funktionen beeinträchtigen.

Wichtig: Rehabilitationssport ist nicht mit Physiotherapie oder Reha gleichzusetzen. Die Kurse werden ausschließlich von einer qualifizierten sowie lizenzierten Übungsleitung durchgeführt. Unterschieden wird dabei die Gruppeneinteilung für Kinder (bis 14 Jahre) und für Erwachsene (ab 15 Jahren).

Mögliche Krankheitsbilder und Diagnosen für eine Rehasport Indikation:

  • Orthopädie wie z.B. Osteoporose oder Amputationen
  • Krebserkrankungen z.B. Brust-, Prostata- oder Blasenkrebs 
  • Adipositas, Diabetes oder Lungenerkrankungen
  • Nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung
  • Bandscheibenvorfälle sowie Rückenbeschwerden
  • Schulter-, Knie-, Hüftprobleme und künstliche Gelenke

 

Der Hausarzt oder Facharzt verordnet dem Patienten Rehabilitationssport auf „Formular 56“.
Der Patient legt das von ihm unterschriebene Formular seiner Krankenkasse zur Genehmigung vor.
Mit dem genehmigten Formular geht der Patient zu seiner gewünschten Rehasportstunde und legt es dem Übungsleiter vor.
Der Übungsleiter weist den Patienten in die Gruppe ein, die seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Der Patient bestätigt seine Teilnahme an jeder Trainingseinheit.

Mit dem Formular 56 Rehabilitationssport und Funktionstraining erhalten Patienten eine ärztliche Verordnung für:

  1. Gymnastik (auch im Wasser)
  2. Schwimmen
  3. Ausdauer- und Kraftausdauerübungen
  4. Bewegungsspiele
  5. Sonstiges

 

Eine Teilnahme am Rehasport ist grundsätzlich für jeden Menschen möglich! Infolgedessen spielt es keine Rolle, ob Sie eine ärztliche Verordnung dafür haben oder nicht. Der zentrale Punkt ist die Kostenübernahme.

Nur mit einem RezeptFormular 56 Rehabilitationssport und Funktionstraining, haben Sie vollen Leistungsanspruch auf Rehabilitationssport und gleichzeitig 100% Kostenübernahme durch Ihre zuständigen Kostenträger (gesetzliche / private Krankenkasse). Diesen Anspruch regelt auch der § 64 SGB IX.

Die BAR-Rahmenvereinbarung 2022 definiert die Ziele des Rehabilitationssports sowie Dauer des Leistungsanspruchs zur Erreichung. Infolgedessen hat man zwischen 6 und 36 Monaten Zeit, seine Ziele (Folgeverordnungen ausgenommen) zu erreichen:

  • Stärkung von Kraft und Ausdauer
  • Verbesserung der Koordination und Flexibilität
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Förderung von Mobilität, Vitalität bzw. Gesundheit

Das finale Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Dies bedeutet, dass Sie die erlernten Übungen selbstständig durchführen können. Des Weiteren soll das Bewusstsein von Rehasportlern für gesundheitliche Verantwortung und

Bewegung geschärft werden. Damit sind die Maßnahmen von Rehabilitationssport auch Prävention.